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MitgliederversammlungUnser jährliche Mitgliederversammlung findet üblicherweise gegen Ende März statt und dient nicht nur dazu, unsere Statuten und die legalen Anforderungen an einen eingetragenen Verein zu erfüllen, sondern auch zum Informationsaustauch und wird von aktiven und inaktiven Mitgliedern gut besucht. Den Auftakt macht der Schriftführer, der das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung verliest. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben, bietet aber auch die Gelegenheit sich an die Beschlüsse des letzten Jahres zu erinnern, damit der nächste Programmpunkt mental vorbereitet werden kann. Danach legt nämlich der Vorstand, zuerst der 1. Vorsitzende, danach der 1. Kassierer, Rechenschaft über das vergangene Jahr ab. Welche Veranstaltungen wurden durchgeführt und wie wurde das eingenommene Geld ausgegeben - hier wird alles offengelegt und regelmäßig auch hinterfragt, denn der Vorstand ist stets "nur" eine Vertretung der Mitglieder und muss deren Vertrauen rechtfertigen. Aus diesem Grund legt der 1. Kassierer auch einen Haushaltsplan vor, also eine Aufstellung, wie das kommende Jahr finanziell geplant ist. Erneut können die Mitglieder an dieser Stelle direkt Einfluss nehmen und änderungen des Planes einfordern, sollte er nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Schließlich beschäftigt sich ein Programmpunkt mit Anträgen der Mitglieder an den Vorstand. Solche Anträge müssen bis spätestens vierzehn Tage vor der Versammlung eingereicht werden und dann der Mitgliederversammlung zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt werden. Typische Anträge an dieser Stelle sind zum Beispiel Vorschläge, verdiente Chormitglieder zu Ehrenmitgliedern zu machen. Dies geschieht meist einstimmig, obwohl die beiden Kassierer immer etwas säuerlich aus der Wäsche blicken, denn Ehrenmitglieder sind nämlich von Beitragszahlungen befreit (jedoch bezahlen sie meistens ihre Beiträge weiterhin freiwillig). Alle zwei Jahre findet die Neuwahl des Vorstandes statt, auf der - meistens in geheimer Abstimmung - die Vorstandsmitglieder entweder bestätigt oder neu in den Vorstand gewählt werden können. Es zeugt von einem guten Verhältnis des Vorstandes zu den übrigen Chormitgliedern, dass dabei üblicherweise die Vorschläge des Vorstandes mit großer Mehrheit angenommen werden. Dies soll aber nicht die Wichtigkeit der Wahl zur Mitbestimmung aller Mitglieder infrage stellen. |